Garantie-Information
Unser Name steht für höchste Qualität, Durabilität und Funktionalität bei der Definition, Herstellung und Bearbeitung der verwendeten Materialien sowie für bestechende Optik in Verarbeitung, Konzept und Design.
Damit du mit deinem hochwertigen Produkt von BMC über viele Jahre hinweg uneingeschränkt Freude und Fahrspass erleben kannst, gilt es einige Regeln einzuhalten, welche nachfolgend und insbesondere in deinem Handbuch definiert sind.
BMC liefert hochwertige Fahrräder in vormontiertem Zustand ausschliesslich an den Fachhandel. Die Erstellung der definitiven Fahrbereitschaft und damit die Gewährleistung der Fahrsicherheit, insbesondere käuferspezifische Grundeinstellungen von Federung, Schaltwerk und Bremsen, erfolgen ausschliesslich durch den autorisierten BMC-Fachhändler (nachfolgend: BMC-Händler).
Mit Käufer/in (nachfolgend: Käufer) wirst du, als Endkunde/in, bezeichnet und angesprochen.
Die vorliegenden Garantiebestimmungen regeln die Garantieleistungen von BMC gegenüber dem Käufer und die Voraussetzungen, unter denen die Garantieleistungen in Anspruch genommen werden können.
BMC Garantiebestimmungen
1. Herstellergarantie
Der Käufer hat Anspruch auf die Garantieleistungen gemäss nachgenannter Bestimmungen.
2. Von der Garantie erfasste Produkte
Die Garantie umfasst nur BMC-eigene Rahmen, Starrgabeln und Komponenten (nachfolgend: BMC-Produkte). Die Garantie erstreckt sich ausschliesslich auf neue BMC-Produkte, die bei einem BMC-Händler erworben werden. Alle anderen Teile und Komponenten sind von dieser Garantie ausgeschlossen.
3. Garantiedauer
Ab Lieferdatum gewährt BMC folgende Garantiedauer
Rahmen: 3 Jahre
Lackierung: 2 Jahre (1 Jahr für Modelle vor 2014)
Weitere BMC-Produkte: 2 Jahre
Der Käufer eines Fahrrades ab Modelljahr 2011 hat die Möglichkeit, seinen Rahmen innert 6 Monaten nach Kauf beim BMC-Händler bei BMC online oder via BMC Companion App zu registrieren und damit die Garantiefrist auf den Rahmen von 3 auf 5 Jahre zu verlängern. Die Garantiedauer verlängert sich nicht bei Reparatur/Austausch des Rahmens.
4. Garantieausschluss
Folgende Komponenten/Teile und Sachverhalte sind von dieser Garantie ausgeschlossen beziehungsweise führen zum Ausschluss von dieser Garantie:
Wenn das Fahrrad technisch verändert wird, ohne das Einverständnis des Herstellers
Nachträglicher Um-/Einbau nicht kompatibler oder nicht originaler Teile
Verschleissteile wie Kugellager, Gleitlager, Lagerbolzen und Lagerschrauben etc.
BMC-fremde Teile/Komponenten
Folgeschäden
Selbstständige Behebung des Problems durch den BMC-Händler möglich
Unsachgemässe(r) Verwendung/Transport
Fehlende Garantieinspektion innert angemessener Frist
Unsachgemässe Wartung (Betriebsanleitung beachten!)
Schäden zufolge fehlender bzw. fehlerhafter Einstellung(en) oder abgenützter Komponenten
Sturzfolgen
Schäden zufolge Witterungseinflüsse oder normaler Abnützung
Schäden zufolge ungeeigneter Putzmittel, Utensilien wie Hochdruckreinigern oder verwendeter Additive
Gewerbliche Vermietung/Überlassung
5. Umfang der Garantieleistung
BMC verpflichtet sich aufgrund dieser Garantie während der jeweiligen Garantiefristen zu folgenden Leistungen:
Nach Wahl von BMC Reparatur oder Ersatz durch gleichwertige Teile/Komponenten, wobei der Ersatz bezüglich Modell und/oder Farbe vom zu Ersetzenden abweichen kann;
Serviceleistungen, die nicht unter die Garantie fallen und im Kompetenzbereich des Händlers liegen sowie die Reinigung verschmutzt gelieferter Fahrräder werden im üblichen Stundenansatz, Material und Transport zu den anfallenden Kosten in Rechnung gestellt;
Eine in Garantie erfolgte Leistung (Reparatur/Ersatz) verlängert die ursprüngliche Garantie nicht.
Weitere Garantieansprüche als die vorher Genannten bestehen nicht.
6. Geltendmachung von Garantieansprüchen
Garantieansprüche sind mittels ausgefüllten Garantieantragsformulars, der Kopie der Garantiekarte oder der Kaufquittung eines BMC-Händlers bei deinem BMC-Händler zu melden.
Dein BMC-Händler meldet deinen Garantieanspruch inkl. Fotos der defekten Teile und Rahmennummer bei BMC, welche umgehend nach Erhalt der Garantieanfrage über das weitere Vorgehen entscheiden wird. Sofern die Abklärung die Prüfung der Teile bedarf, sind diese demontiert und in gereinigtem Zustand BMC einzureichen.
In Garantie reparierte oder ersetzte Produkte werden dem BMC-Händler zugestellt. Die Montage und Grundeinstellung muss durch den BMC-Händler erfolgen. Bei Nichtbeachtung dieser Voraussetzung kann jegliche Garantie abgelehnt werden.
7. Crash Replacement
Bei bestimmten Modellen besteht nach der Garantie-Registrierung auf der BMC-Webseite (siehe Abschnitt 3) die Möglichkeit, einmalig einen Crash Replacement Service in Anspruch zu nehmen. Bitte konsultiere den Abschnitt 'Crash Replacement' auf der 'Support'-Seite für die genauen Teilnahmebedingungen und eine Liste der erfassten Modelle.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Garantie unwirksam sein oder eine zu schliessende Lücke aufweisen, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie (auch mit Bezug auf die Frage deren Zustandekommens oder Gültigkeit) wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte des Kantons Solothurn vereinbart. Dieser Kaufvertrag untersteht dem Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
Weitere Garantie-Informationen
Garantieerweiterung
BMC bietet dem Erstkäufer für Fahrräder ab Modelljahr 2011 eine freiwillige auf 5 Jahre (statt 3 Jahre) verlängerte Garantiezeit auf Bruch von BMC-Rahmen aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern.
Crash Replacement
Das Crash Replacement ist eine freiwillige Leistung der BMC Switzerland AG, dank der Sie die einmalige Möglichkeit erhalten, Ihren BMC Rahmen mit 40% Rabatt auf den jeweils gültigen, offiziellen Listenpreis ersetzen zu lassen.